Die Helvetia Gruppe bietet eine umfassende Palette von Lebensversicherungsprodukten an. Diese umfassen sowohl Risiko- als auch Vorsorgelösungen und richten sich an Privatpersonen (Einzelleben) und an Unternehmen (Kollektiv-Leben). Die mit diesen Produkten verbundenen Risiken werden in nachfolgenden Abschnitten ausführlich dargestellt. Hinzu kommt ein kleines Portfolio aus dem aktiven Rückversicherungsgeschäft, auf das – auf Grund seiner Grösse – in der nachstehenden Beschreibung nicht weiter eingegangen wird. Das Lebensversicherungsgeschäft wird schwergewichtig in der Schweiz betrieben, welche 78.3% (Vorjahr: 77.9%) zum Konzernbruttoprämienvolumen der Lebensversicherung beiträgt. Die folgende Tabelle zeigt die Aufteilung von Bruttoprämieneinnahmen nach Branchen und Ländern. Insgesamt wurden im Jahr 2006 1.5% (Vorjahr: 1.3%) der im Lebengeschäft gebuchten Prämie an Rückversicherer zediert.
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Bruttoprämien nach Branchen und Ländern im Lebengeschäft in Mio. CHF | ||||||
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2006 |
Schweiz |
Deutschland |
Italien |
Spanien |
Übrige |
Total |
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577.1 |
118.6 |
137.4 |
65.3 |
105.9 |
1 004.3 | |
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1 555.3 |
28.6 |
20.4 |
34.6 |
– |
1 638.9 | |
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Anteilgebundene Lebensversicherung |
84.6 |
64.1 |
– |
8.4 |
27.6 |
184.7 |
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Rückversicherung |
– |
– |
– |
– |
4.5 |
4.5 |
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Bruttoprämien Leben |
2 217.0 |
211.3 |
157.8 |
108.3 |
138.0 |
2 832.4 |
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2005 |
Schweiz |
Deutschland |
Italien |
Spanien |
Übrige |
Total |
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Einzelversicherung |
556.0 |
118.9 |
195.6 |
63.7 |
106.4 |
1 040.6 |
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Kollektivversicherung |
1 524.6 |
26.1 |
7.6 |
29.5 |
– |
1 587.8 |
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Anteilgebundene Lebensversicherung |
93.8 |
39.1 |
– |
2.4 |
24.4 |
159.7 |
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Rückversicherung |
– |
– |
– |
– |
2.1 |
2.1 |
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Bruttoprämien Leben |
2 174.4 |
184.1 |
203.2 |
95.6 |
132.9 |
2 790.2 |
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Diese Tabellen wurden nach Prinzipien erstellt, die der Segmentberichterstattung in Abschnitt 3 zugrunde gelegt werden. |
16.3.1 Einzelversicherung und anteilgebundene Lebensversicherung
Die Helvetia Gruppe bietet für Privatpersonen reine Risikoversicherungen, Sparversicherungen und gemischte Versicherungen, Rentenversicherungen wie auch index- und fondsgebundene Produkte an. Je nach Produkt können die Prämien als Einmalprämien oder periodische Prämien bezahlt werden. Der Grossteil der Produkte beinhaltet eine ermessensabhängige Überschussbeteiligung, wobei in einigen Ländern Vorschriften bezüglich Mindesthöhe der dem Kunden gutzuschreibenden Überschüsse bestehen. Die Einzel-Lebensversicherung trägt 35.5% (Vorjahr: 37.3%) zum Konzernbruttoprämienvolumen der Lebensversicherung bei, wobei 57.5% der Prämien (Vorjahr: 53.4%) aus der Schweiz stammen. Der Anteil der anteilgebundenen Lebensversicherung am Konzernbruttoprämienvolumen beträgt 6.5% (Vorjahr: 5.7%). 45.8% der Prämien (Vorjahr: 58.7%) stammen dabei aus der Schweiz.
(a) Vertragsbestimmungen, Garantien und Überschussbeteiligung
Die meisten der Produkte beinhalten eine Prämiengarantie, das heisst, die in der Prämienkalkulation verwendeten Grundlagen für Sterblichkeit, Invalidität, Zins und Kosten sind garantiert. Diese Grundlagen werden deshalb zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses vorsichtig festgelegt. Falls die spätere Entwicklung wie erwartet erfolgt, entstehen Gewinne, die teilweise wieder in Form von Überschussbeteiligung an den Kunden zurückgegeben werden. Bezüglich garantierter Grundlagen bestehen die folgenden beiden wichtigen Ausnahmen: Erstens bestehen keine Zinsgarantien bei den fondsgebundenen Versicherungen. Es kann jedoch bei einigen Produkten sein, dass im Erlebensfall eine garantierte Mindestleistung ausgerichtet wird. Zweitens sind in der Schweiz die Prämien auf den seit Mitte 1997 abgeschlossenen Versicherungen für Erwerbsunfähigkeitsrenten nicht garantiert und können angepasst werden.
(b) Underwriting und Rückversicherung
Eine Versicherung, welche Todesfall- oder Invaliditätsrisiko beinhaltet, kann nur unter der Voraussetzung eines guten Gesundheitszustandes zu normalen Konditionen abgeschlossen werden. Ob diese Voraussetzung erfüllt ist, wird im Rahmen der Antragsprüfung untersucht. Die Prüfung erfolgt mittels Gesundheitsfragen und wird ab einer bestimmten Höhe der Risikosumme durch eine ärztliche Untersuchung ergänzt.
Spitzenrisiken auf Ebene einzelner versicherter Personen werden mittels Exzedentenrückversicherung an verschiedene Rückversicherer abgegeben, wobei der Selbstbehalt je nach Land unterschiedlich hoch ist. Zusätzlich ist die Helvetia Gruppe gegen Katastrophenereignisse, die mehrere Verletzte oder Leben gleichzeitig fordern, rückversichert.
16.3.2 Kollektiv-Lebensversicherung
Die Kollektiv-Lebensversicherung trägt 57.9% (Vorjahr: 56.9%) zum Konzernbruttoprämienvolumen der Lebensversicherung bei, wobei 94.9% der Prämien (Vorjahr: 96%) aus der Schweiz stammen. Ausserhalb der Schweiz und in einem kleinen Run-Off-Portfolio innerhalb der Schweiz sind die Charakteristiken der Kollektiv-Lebensversicherungsprodukte sehr ähnlich zur Einzelversicherung, weshalb in der Folge unter Kollektivversicherung nur noch auf das eigentliche Geschäft der beruflichen Vorsorge in der Schweiz eingegangen wird.
In der Schweiz sind die Unternehmen durch das Berufliche Vorsorgegesetz (BVG) verpflichtet, ihre Mitarbeiter gegen die Risiken Tod, Erwerbsunfähigkeit sowie Alter zu versichern. Die Helvetia Gruppe bietet Produkte zur Abdeckung dieser Risiken an. Der Grossteil dieser Produkte beinhaltet eine ermessensabhängige Überschussbeteiligung, wobei die Mindesthöhe gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben ist.
(a) Vertragsbestimmungen, Garantien und Überschussbeteiligung
Bei einem Grossteil der Produkte besteht auf den Risikoprämien für Tod und Erwerbsunfähigkeit sowie auf den Kostenprämien keine Tarifgarantie. Diese Prämien können somit von der Helvetia Gruppe jährlich angepasst werden. Nach Eintritt eines Schadens sind die daraus entstehenden Leistungen bis zum vereinbarten Ablauftermin oder lebenslänglich garantiert.
Auf den Sparprämien ist jährlich ein Zins gutzuschreiben, wobei die Höhe des Zinses auf dem obligatorischen Sparteil vom Bundesrat festgelegt wird, während die Helvetia Gruppe die Höhe auf dem überobligatorischen Sparteil selbst festlegen kann. Die Höhe des obligatorischen Zinssatzes liegt seit dem 1.1.2005 unverändert bei 2.5%, während der von der Helvetia Gruppe festgelegte Zinssatz auf dem überobligatorischen Teil 2.25% beträgt.
Erreicht ein Versicherter das Pensionsalter, so kann er wahlweise das Kapital beziehen oder dieses in eine Rente umwandeln. Die Umwandlung des obligatorischen Sparkapitals erfolgt dabei mit dem staatlich vorgeschriebenen BVG-Umwandlungssatz, während der Umwandlungssatz auf den überobligatorischen Sparteil von der Helvetia Gruppe festgelegt wird. Nach der Umwandlung sind die Renten und allfällig daraus entstehende Hinterlassenenleistungen lebenslang garantiert.
Für den Grossteil der Produkte besteht die gesetzliche Vorschrift, dass mindestens 90% der Erträge für den Kunden verwendet werden müssen, womit z.B. Kapitalerträge, die über den garantierten Mindestzinssätzen liegen, teilweise in Form von Überschussbeteiligung an den Kunden zurückfliessen. Für die meisten Produkte, bei denen diese gesetzliche Vorschrift nicht gilt, bestehen ähnliche Bestimmungen im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen mit den Kunden.
(b) Underwriting und Rückversicherung
Im Rahmen des obligatorischen Teils der Versicherung ist es untersagt, jemanden aufgrund eines schlechten Gesundheitszustandes nicht in die Versicherung seines Unternehmens aufzunehmen. Hingegen können im überobligatorischen Teil gewisse Leistungen ausgeschlossen werden, oder es kann eine Prämie für das erhöhte Risiko verlangt werden. Allerdings besteht keine Pflicht, ein Unternehmen zu versichern. Im Rahmen des Underwriting-Prozesses wird deshalb anhand der bisherigen durch das Unternehmen verursachten Schäden und anhand der Einschätzung über das zukünftige Schadenpotenzial festgelegt, ob und unter welchen Bedingungen das Unternehmen versichert wird.
Spitzenrisiken auf Ebene einzelner versicherter Personen werden analog zur Einzelversicherung mittels Exzedentenrückversicherung an verschiedene Rückversicherer abgegeben, und die Katastrophenrückversicherung deckt auch das Kollektiv-Lebengeschäft.
16.3.3 Risiken aus Trendänderung und Sensitivitätsanalyse
Die Helvetia Gruppe verwendet eine Vielzahl aktuarieller Methoden, um bestehende wie auch neue Produkte im Hinblick auf Zeichnungspolitik, Reservierung und risikogerechtes 'Pricing' zu überwachen. Retrospektiv ausgerichtete Methoden vergleichen die ursprünglichen Erwartungen mit tatsächlichen Entwicklungen. Prospektive Methoden erlauben es, den Einfluss neuer Trends frühzeitig zu erkennen und zu analysieren. Die meisten dieser Berechnungen integrieren die Analyse von Parameter-Sensitivitäten, um die Auswirkungen ungünstiger Entwicklungen von Anlagerenditen, Sterblichkeitsraten, Stornoraten und anderen Parametern zu überwachen. Zusammengenommen steht damit ein wirkungsvolles Instrumentarium zur Verfügung, um Entwicklungen frühzeitig und aktiv zu begegnen. Falls ein Risiko schlechter als erwartet verläuft, führt dies bei den meisten Produkten in erster Linie zu einer Reduktion der Überschussbeteiligung. Zeigt sich, dass in einem Produkt nicht mehr genügend Sicherheitsmarge enthalten ist, so werden die Prämien entweder nur für das Neugeschäft oder – falls zulässig – auch für den existierenden Bestand angepasst.
Die Helvetia Gruppe bildet Reserven für ihr Lebensversicherungsgeschäft, um ihre geschätzten garantierten und nicht garantierten Auszahlungen abzudecken. Die Höhe der Lebensversicherungsreserven hängt von den verwendeten Zinssätzen sowie versicherungstechnischen und anderen Parametern ab. Zusätzlich wird mit dem 'Liability Adequacy Test' (LAT) überprüft, ob die Rückstellungen zusammen mit den erwarteten Prämien ausreichen, die zukünftigen Leistungen zu finanzieren. Wenn dies nicht der Fall ist, werden die lokalen Reserven entsprechend erhöht. Die in der Bilanz enthaltenen Reserven sind dabei aus heutiger Sicht angemessen.
Falls die Annahmen geändert werden müssen, so sind die Reservenverstärkungen entsprechend zu erhöhen oder zu senken. Eine Senkung von Reservenverstärkungen fliesst dabei aufgrund des Mechanismus der Überschussbeteiligung zu einem grossen Teil an die Versicherten zurück. Eine notwendige Erhöhung der Reservenverstärkungen wird in einem ersten Schritt durch verminderte Überschussbeteiligungen kompensiert. Wenn dies nicht ausreicht, ist der Rest der Erhöhung durch den Aktionär zu tragen. In der lokalen Bilanz können dabei erkannte notwendige Erhöhungen der Reservenverstärkungen auf mehrere Jahre verteilt und – soweit möglich – mit sukzessiv tieferen Zuweisungen an die Überschussrückstellungen oder Realisierungen von stillen Reserven auf den Kapitalanlagen kompensiert werden. Im Gegensatz dazu müssen für den Konzernabschluss notwendige Erhöhungen der Reserveverstärkungen sofort erfolgswirksam erfasst werden. Dabei ist jedoch auf Konzernebene, bei Verträgen mit ermessensabhängiger Überschussbeteiligung, eine Verrechnung mit anderen Bewertungsdifferenzen zur lokalen Bilanz (insbesondere bei den Kapitalanlagen) vor Ermittlung der latenten Überschussbeteiligung zulässig.
So würde eine Erhöhung der Sterblichkeit um 10% im LAT bei allen Gesellschaften der Helvetia Gruppe keine Auswirkung auf die Höhe der Reserveverstärkungen haben. Dies ist auf die auch nach Erhöhung der Sterblichkeit ausreichenden Margen zurückzuführen. Die Auswirkungen auf Erfolgsrechnung und Eigenkapital sind entsprechend marginal. Eine Senkung der Sterblichkeit um 10% würde nur in der Schweiz eine Auswirkung auf die Höhe der Reserveverstärkungen der Rentenversicherung haben. Dieses Szenario würde hier zur Reserveverstärkung mit einem belastenden Effekt von CHF 29.1 Mio. auf die Erfolgsrechnung führen. Die Auswirkung auf das nichterfolgswirksame Eigenkapital ist dabei marginal. Die Auswirkung einer Senkung der Neugeldannahme um 50 Basispunkte auf das Eigenkapital und die Erfolgsrechnung läge unter CHF 5 Mio. Anzumerken ist jedoch, dass sich diese Sensitivitäten in der Regel nichtlinear verhalten, so dass Extrapolationen nicht möglich sind.
Nachstehend werden verschiedene Einflussfaktoren einzeln dargestellt.
(a) Sterblichkeitsrisiko
Falls mehr Versicherte als erwartet sterben, kann dies – nachdem der Puffer der Überschussbeteiligung aufgebraucht ist – zu Verlusten für den Aktionär führen. Die durchgeführten Analysen zeigen, dass dieses Risiko sowohl in der Einzel- als auch der Kollektivversicherung als sehr gering eingeschätzt werden kann, und es bestehen innerhalb der Helvetia Gruppe auch keine Notwendigkeiten für Reservenverstärkungen für dieses Risiko.
(b) Langlebigkeitsrisiko
Falls in der Einzel-Lebensversicherung weniger Versicherte als erwartet sterben respektive die Versicherten länger als erwartet leben, können Verluste für den Aktionär entstehen. Da sich die Lebenserwartung laufend erhöht, wird dabei nicht nur die aktuelle Sterblichkeit, sondern insbesondere auch der erwartete Trend über die Zunahme der Lebenserwartung berücksichtigt. Diese Reserven reagieren vor allem sensitiv auf die unterstellten Lebenserwartungen sowie die unterstellten Zinssätze.
Zusätzlich zu diesen, auch in der Kollektiv-Lebensversicherung gültigen Betrachtungen führt der hohe, gesetzlich vorgeschriebene BVG-Umwandlungssatz in der Kollektiv-Lebensversicherung zu Verlusten, die zu Lasten der Überschussbeteiligung der Versicherten zurückgestellt werden. Diese Rückstellungen reagieren – neben Zinssatz sowie Lebenserwartung – insbesondere auch sensitiv auf den unterstellten Anteil derjenigen Versicherten, die bei ihrer Pensionierung eine Rente beziehen und sich nicht das Kapital auszahlen lassen.
(c) Invaliditätsrisiko
Ein Verlust für den Aktionär kann entstehen, falls mehr aktive Versicherte als erwartet invalid werden oder weniger invalide Versicherte als erwartet reaktiviert werden können und der Mechanismus der Überschussbeteiligung nicht ausreicht, diese Abweichungen aufzufangen. Da Erwerbsunfähigkeitsversicherungen fast ausschliesslich in der Schweiz vorkommen und dort die Prämien in der Kollektivversicherung sowie in der Einzelversicherung auf den ab Mitte 1997 verkauften Erwerbsunfähigkeitsrenten angepasst werden können, besteht ein Risiko hauptsächlich auf den in der Schweiz vor Mitte 1997 abgeschlossenen Erwerbsunfähigkeitsversicherungen. Bei diesen Versicherungsbeständen werden Verluste erwartet, welche durch lokale Reservenverstärkungen vollkommen zurückgestellt sind. Diese Reservenverstärkungen reagieren dabei vor allem sensitiv auf den unterstellten erwarteten Schadenaufwand.
(d) Zinsrisiko
Falls die in den Prämien und Rückstellungen enthaltenen garantierten Zinsen nicht erreicht werden, können Verluste für den Aktionär entstehen. Ende 2006 bestanden in der Einzelversicherung die höchsten Zinsgarantien in Spanien, wo ältere Policen noch eine garantierte Mindestverzinsung von bis zu 6% beinhalten. Diese Garantien sind teilweise durch entsprechende Anlagen abgedeckt, und das restliche Risiko wird durch Zusatzrückstellungen berücksichtigt. In den übrigen Ländern liegen die maximalen garantierten Renditen bei 4% in EUR und bei 3.5% in CHF, wobei aufgrund der Struktur der diesen Teilportfolios zugrunde liegenden Anlagen erwartet wird, dass diese Renditen erzielt werden. Zusätzlich werden in Österreich für Produkte, bei welchen aufgrund der zugrunde liegenden Anlagen ein hohes Risiko besteht, so dass die Mindestrendite nicht erreicht wird, Zusatzrückstellungen gestellt. Steigende Zinsen könnten dazu führen, dass kapitalbildende Verträge vermehrt storniert werden. Da in den meisten Ländern jedoch vorzeitige Vertragsauflösungen mit hohen Steuerfolgen verbunden sind und bei stark zinssensitiven Produkten in der Regel bei der Vertragsauflösung noch ein Abzug zur Berücksichtigung tieferer Fair Values der zugrunde liegenden Anlagen vorgenommen wird, kann dieses Risiko als gering betrachtet werden.
In der Kollektiv-Lebensversicherung bestehen langfristige Zinsgarantien auf den Rückstellungen für laufende Leistungen. Der BVG-Mindestzinssatz auf den obligatorischen Sparguthaben der Versicherten wird jährlich vom Bundesrat neu festgelegt. Seit dem 1.1.2005 beträgt dieser Zinssatz unverändert 2.5%. Steigende Zinsen können auch in der Kollektivversicherung dazu führen, dass vermehrt Verträge storniert werden und dabei Verluste entstehen. Seit dem Jahr 2004 ist es auf denjenigen Verträgen, die mehr als fünf Jahre im Versicherungsbestand der Helvetia Gruppe waren, nicht mehr zulässig, von den nominal definierten Rückkaufswerten einen Abzug vorzunehmen, der berücksichtigt, dass der Fair Value der korrespondierenden festverzinslichen Anlagen allenfalls unter dem (lokalen) Buchwert liegt.
(e) Risiken auf eingebetteten Derivaten
Bei indexgebundenen Versicherungen ist die Rendite des Versicherungsnehmers an einen externen Index gebunden, und bei anteilgebundenen Versicherungen kann es sein, dass das Produkt eine Erlebensfallgarantie beinhaltet. Diese Produktbestandteile sind als eingebettete Derivate zu separieren und zum Fair Value zu bilanzieren. Der Grossteil dieser Garantien respektive indexabhängigen Auszahlungen wird dabei von externen Partnern übernommen. In der Schweiz bestehen zwei Produkte, für die dies nicht der Fall ist und das Risiko somit bei der Helvetia Gruppe liegt, wofür genügend Rückstellungen bestehen. Die Höhe dieser Rückstellungen ist vor allem abhängig von der Volatilität der zugrunde liegenden Anlagen sowie der Höhe der risikofreien Zinsen. Eine Veränderung der Rückstellung ist erfolgswirksam und kann nicht mit einer Überschussbeteiligungskomponente kompensiert werden.
(f) Zusammenfassung
Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass in der Lebensversicherung zwar eine Vielzahl unterschiedlicher und produktspezifischer Risiken besteht, dass diese jedoch von der Helvetia Gruppe über vielfältige aktuarielle Methoden kontrolliert und wo nötig durch angemessene Reserveverstärkungen abgedeckt werden. Zusätzlich verfügt die Helvetia Gruppe aus der konformen Anwendung von IFRS 4 über eine freie, nicht gebundene Rückstellung für zukünftige Überschussbeteiligung. Diese kann zur Abdeckung von Versicherungsrisiken beigezogen werden.