Verlauf: 
  blättern  

5. Entschädigungen, Beteiligungen und Darlehen

5.1 Inhalt und Festsetzungsverfahren der Entschädigungen und der Beteiligungsprogramme
Die Entschädigungen von Mitgliedern des Verwaltungsrates werden jährlich auf Antrag des Nominierungs- und Entschädigungsausschusses durch den Gesamtverwaltungsrat, jene für die Geschäftsleitung durch den genannten Ausschuss direkt festgelegt. 2005 wurde in der Schweiz ein Aktienbeteiligungsprogramm eingeführt, um die Mitarbeitenden an der Entwicklung der Helvetia zu beteiligen und ihre Verbundenheit zur Unternehmung zu stärken. So können vergünstigt Namenaktien der Helvetia bezogen werden. Die Anzahl der angebotenen Aktien wird vom Verwaltungsrat mit Rücksicht auf das Geschäftsergebnis festgelegt und richtet sich nach der jeweiligen Funktion der Mitarbeitenden. Der Kaufpreis der Titel wird aufgrund eines durchschnittlichen Börsenkurses während fünf Handelstagen nach Bekanntgabe des Geschäftsergebnisses errechnet. Die Teilnahme an diesem Beteiligungsprogramm ist freiwillig. Die erworbenen Aktien unterliegen einer Sperrfrist von drei Jahren. Der Verwaltungsrat nimmt an diesem Aktienbeteiligungsprogramm nicht teil.

  • Für den Verwaltungsrat – im Einzelnen für den Präsidenten, die Vizepräsidenten, die Mitglieder des Verwaltungsrates, den Lead Director sowie für die Vorsitzenden von VR-Ausschüssen – sind in einem von ihm erlassenen Entschädigungs-Reglement die jährlichen festen Honorarbeträge, das Vorgehen für die Festlegung der variablen Entschädigung, die Sitzungsgelder sowie die Spesen bestimmt. Die vom Geschäftsergebnis sowie dem Aktienkursverlauf abhängige variable Entschädigung wird – ohne Wahlrecht – in Form von Aktien zum Marktwert und mit einer Sperrfrist von drei Jahren entrichtet. Im Reglement ist auch bestimmt, dass der Präsident und CEO für seine Tätigkeit als Präsident des Verwaltungsrates nach dem erwähnten Reglement und für die Tätigkeit als CEO nach Massgabe des Arbeitsvertrages entlöhnt und entschädigt wird. Er erhält keine variable VR-Entschädigung, keine Sitzungsgelder und für den Vorsitz des Strategie- und Governanceausschusses keine Zulage.
  • Beim Ausscheiden aus dem Verwaltungsrat wird die Entschädigung pro rata bis zum Ende des Monats ausbezahlt, in dem das Ausscheiden erfolgt. Abgangsentschädigungen sind grundsätzlich nicht vorgesehen.
  • Die Mitglieder der Geschäftsleitung erhalten je eine vom Nominierungs- und Entschädigungsausschuss festgelegte feste Entschädigung sowie eine variable Vergütung. Die variable Vergütung, die je nach Geschäftsergebnis in der Regel maximal 50% der festen Entschädigung betragen kann, ist in der Höhe abhängig vom Geschäftsergebnis einerseits (30%) und dem Erreichungsgrad der mit dem Vorgesetzten vereinbarten persönlichen Ziele andererseits (20%). Diese können quantitative und/oder qualitative Komponenten enthalten. Die fixe und die variable Entschädigung werden vom Nominierungs- und Entschädigungsausschuss festgelegt: die Erste generell, die Zweite für jede betroffene Person individuell. Der Nominierungs- und Entschädigungsausschuss kann bei Erreichen von sehr guten Geschäftsergebnissen auch einen Sonderbonus zuteilen. Abgangsentschädigungen sind grundsätzlich nicht vorgesehen. Der Nominierungs- und Entschädigungsausschuss, in welchem Erich Walser, Präsident und CEO, nicht Mitglied sein kann, legt auch dessen Entlöhnung und Entschädigung fest. Die Mitglieder der Geschäftsleitung können an dem vorher beschriebenen Aktienbeteiligungsprogramm in einem auch für sie vorgesehenen Maximalumfang freiwillig mitmachen. Soweit Mitglieder der Geschäftsleitung Geschäftswagen fahren, wird eine entsprechende Belastung im Grundgehalt vorgenommen. Andere geldwerte Sachleistungen des Arbeitgebers sind nicht vorgesehen.

5.2 Entschädigungen an amtierende Organmitglieder
Die Mitglieder der Gruppen-Geschäftsleitung (inkl. Präsident und CEO) erhielten 2006 gesamthaft

  • feste Entschädigungen (inkl. Spesenvereinbarungen, Kinder-/Ausbildungszulagen und Jubiläumsbonus) von CHF 2961214,
  • variable Vergütungen für das Geschäftsjahr 2006 von CHF 1633013
  • und einen Sonderbonus im Hinblick auf das gute Geschäftsergebnis 2006 von insgesamt 700 Aktien zum Börsenkurs von CHF 528 vom 27.3.2007 und mit einer Sperrfrist von drei Jahren.
  • Zudem hat der Arbeitgeber insgesamt Beiträge von CHF 507 571 an Vorsorgeeinrichtungen entrichtet.

Die acht amtierenden, nicht-exekutiven Mitglieder des Verwaltungsrates (ohne den Präsidenten und CEO, inkl. M. Florio bis zur GV 2006) erhielten im Geschäftsjahr 2006 gesamthaft Entschädigungen von brutto CHF 1682577 (inkl. Sitzungsgelder), und zwar feste Entschädigungen im Betrag von CHF 1 238 001 und variable Vergütungen für das Berichtsjahr in Form von 842 für drei Jahre gesperrten Aktien zum Börsenkurs von CHF 528 vom 27.3.2007 (CHF 444576).

An Personen, die bei der Helvetia ihre Organfunktion beenden, werden grundsätzlich keine Abgangsentschädigungen bezahlt. Im Berichtsjahr hat Marguerite Florio, Mitglied des Verwaltungsrates ihre Organfunktion beendet und – entsprechend dem vorerwähnten Grundsatz – keine Abgangsentschädigung erhalten.

5.3 Entschädigungen an ehemalige Organmitglieder
An ehemalige Organmitglieder wurden im Berichtsjahr insgesamt CHF 33 494 für Aufsichtsrats-Mandate sowie Spezialaufträge ausgerichtet.

5.4 Aktienzuteilung im Berichtsjahr
Im Berichtsjahr haben im Rahmen des Mitarbeiteraktienprogrammes (siehe Ziff. 5.1) die Mitglieder der Geschäftsleitung Gruppe (inkl. Präsident und CEO) insgesamt 925 Aktien bezogen. Betreffend die Aktienzuteilungen 2007 für das Berichtsjahr siehe Ziff. 5.2.

Nahestehende Personen erhielten keine Aktien zugeteilt.

5.5 Aktienbesitz
Per Stichtag hielten

  • die Mitglieder der Geschäftsleitung Gruppe (inkl. Präsident und CEO) sowie diesen nahestehende Personen insgesamt 4 464 Aktien,
  • die nicht-exekutiven Mitglieder des Verwaltungsrates sowie diesen nahestehende Personen insgesamt 3 155 Aktien.

5.6 Optionen
Das Optionenprogramm wurde per Ende 2002 beendet. Es stehen keine Optionen mehr offen.

5.7 Zusätzliche Honorare und Vergütungen
Im Berichtsjahr haben keine Organmitglieder oder diesen nahestehende Personen relevante Honorare oder andere Vergütungen für zusätzliche Dienstleistungen in Rechnung gestellt.

5.8 Organdarlehen
Per Stichtag bestehen grundpfandgesicherte Hypotheken an fünf Mitglieder der Geschäftsleitung im Gesamtbetrag von CHF 4 339 023. Im Berichtsjahr wurden die Darlehen, welche als variable oder feste Hypotheken zu üblichen Zinskonditionen gewährt werden, in einer Bandbreite von 2.05% bis 4.65% verzinst.

An die nicht-exekutiven Mitglieder des Verwaltungsrates wurden keine Darlehen gewährt; ebenfalls nicht an nahestehende Personen von Mitgliedern des Verwaltungsrates oder der Geschäftsleitung.

5.9 Höchste Gesamtentschädigung
Der Präsident und CEO erhielt für die Funktion als Verwaltungsratspräsident im Berichtsjahr eine Entschädigung von CHF 250 000. Als CEO gilt für ihn die im Arbeitsvertrag vereinbarte Gehaltsregelung. Er erhielt im Berichtsjahr eine feste Entschädigung und variable Vergütung von insgesamt CHF 940138 sowie einen Sonderbonus im Hinblick auf das gute Geschäftsergebnis 2006 von insgesamt 200 Aktien zum Börsenkurs von CHF 528 vom 27.3.2007 und mit einer Sperrfrist von drei Jahren. Zudem hat der Arbeitgeber Beiträge von CHF 112 262 an Vorsorgeeinrichtungen entrichtet.


 Top   blättern